THOMAS KAYSER IMMOBILIEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
1. Unsere Angebote basieren auf den uns erteilten Informationen des Verkäufers/Vermieters; eine Haftung für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit bzw. Irrtum kann daher von uns nicht übernommen werden. Pläne können nicht maßstabsgetreu verkleinert sein. Die endgültige Ausgestaltung der Verträge bleibt den Vertragspartnern vorbehalten.
2. Die Angebote sind streng vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und verpflichtet zu Schadenersatz. Kommt infolge einer unberechtigten Weitergabe ein Vertragsabschluss mit unseren Angeboten zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der uns entgangenen Provision zu erstatten. Die Geltendmachung weitergehenden Schadenersatzes behalten wir uns ausdrücklich vor.
3. Die Angebote sind freibleibend; Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten. Ist Ihnen ein von uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dieses innerhalb von drei Tagen schriftlich mitzuteilen und uns offenzulegen, woher Sie Kenntnis des Objektes erlangt haben. Geschieht dies nicht, erkennen Sie den Nachweis und unseren Provisionsanspruch an, der auch dann besteht, wenn der Vertrag zu den Bedingungen abgeschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
4. Sämtliche Courtagen / Provisionen zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer sind verdient und fällig bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages.
Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung die Hälfte der Gesamtprovision von 7,14 % inkl. MwSt. jeweils 3,57 % inkl. MwSt. vom Käufer und Verkäufer.
Beim Kauf eines Zwei-, Mehrfamilienhauses, Grundstücks, oder gewerblichen Objekts 5,95 % vom Kaufpreis inkl. gültiger MwSt. für den Käufer.
Bei einem gewerblichen Mietobjekt 3,57 Kaltmieten inkl. gültiger MwSt. für den Mieter.
5. Die Verpflichtung zur Zahlung des Provisionsanspruches besteht, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt und /oder wenn an Stelle oder neben dem ursprünglichen Vertragsobjekt ein anderes Vertragsrecht vermittelt oder nachgewiesen wird. Die nachträgliche Aufhebung oder ein Rücktritt vom vermittelten Vertrag lässt den Provisionsanspruch nicht entfallen.
6. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, z.B. wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen. Die Ursächlichkeit unseres Nachweises gilt auch dann, wenn der Angebotsempfänger nicht selbst als Käufer/Vertragspartner, sondern eine zu seinem wirtschaftlichen und/oder persönlichen (Verwandte, Ehegatte, Familienangehörige) Geltungsbereich gehörende juristische oder natürliche Person auftritt. Insofern behält die Provisionspflicht gegenüber Immobilien Kayser uneingeschränkt Gültigkeit. Jegliche Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit genügt, um einen vollen Provisionsanspruch entstehen zu lassen.
7. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Vereinbarungen und Nebenabreden, sofern diese für die Höhe und Fälligkeit unserer Vermittlungsgebühr von Bedeutung sind. Ein Vertragsabschluss über das Objekt ist unter Angabe des Namens des Käufers bzw. Mieters unverzüglich mitzuteilen.
8. Verhandlungen und Besichtigungen sind ausschließlich mit Herrn Thomas Kayser durchzuführen. Jegliche Kontaktaufnahme mit Verkäufer oder Vermieter ist grundsätzlich vorher mit uns abzustimmen.
9. Ein bei uns erteilter Alleinauftrag begründet zwischen dem Auftraggeber und uns ein besonderes Treueverhältnis. Demgemäß sind direkt an den Auftraggeber herantretende Interessenten unter Bezugnahme auf das bestehende Vertragsverhältnis stets und ausschließlich an uns zu verweisen. Insofern enthält sich der Auftraggeber der eigenen Abschlusstätigkeit.
10. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so hat diese keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.